Keine neuen Erkenntnisse zur Stromtrasse

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Landesregierung antwortet auf Fragen von Andreas Steppuhn zur Freileitung / Grundsatzentscheidung bei Avacon

Klare Fragen zur neuen Stromtrasse zwischen Wasserleben und Dingel-stedt hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Steppuhn an die Landesregierung gerichtet. Nun liegen die Antworten vor.

Dass die neue Stromtrasse „Harzring“ eine längst überfällige Verbesserung der stabilen Stromversorgung in der Gemeinde Huy darstellt, nehmen alle Anwohner zwar mit großer Erleichterung auf, wünschen sich diese Trasse jedoch als Erdkabel.

Eine Online-Petition und ein Beschluss des Huy-Gemeinderates gegen eine Freileitung unterstreichen diesen Wunsch. Daher hatte Andreas Steppuhn (SPD) seinen Fragenkatalog mit der Befürchtung begonnen, dass die neue Trasse, für die zwei unterschiedliche Korridore im Gespräch sind, aus Kostengründen als Freileitung kommen wird.

Diese Befürchtung wird durch die Antworten der Landesregierung nicht ausgeräumt. Grundsätzlich sei die geplante Hochspannungsleitung als Teil des Netzausbauvorhabens der Avacon Netz GmbH bei der Regierung bekannt. Interessant ist die Antwort auf die Frage, ob die ablehnende Haltung der Gemeinde Huy und der Bevölkerung in Bezug auf eine Freileitung bekannt ist. Im Zuge des Raumordnungsverfahrens und in einer Stellungnahme vom Januar 2016 habe die Gemeinde keine Anregungen und Hinweise vorgebracht, heißt es. Und auch die ablehnende Haltung der Bevölkerung sei bisher nicht bekannt gewesen.

Dazu erklärt Huy-Bürgermeister Thomas Krüger (CDU): „Damals war uns wichtig, dass die Trasse überhaupt kommt, um die Stromversorgung zu stabilisieren. Wir hatten zu dieser Zeit keinen Grund, uns negativ zu äußern.“ Und auch von den Ortschaften und Bürgern seien damals keine Bedenken oder Hinweise gekommen. Immerhin hatten die Unterlagen im November und Dezember 2016 insgesamt vier Wochen öffentlich ausgelegen. Ein solches Raumordnungsverfahren sei vergleichbar mit einem Flächennutzungsplan. „Zunächst einmal wird geprüft, ob generell gebaut werden kann, das genaue „Wie“ erfolgt dann in der Feinplanung. Diese sei nun seit 2016 in Arbeit. „Und erst, wenn diese Feinplanung abgeschlossen ist, macht auch ein Widerspruch Sinn.“

Das ursprüngliche Raumordnungsverfahren hatte übrigens mit der Begründung auf ein „möglichst homogen zu haltendes Gesamtnetz“ eine mögliche Erdverkabelung sogar ausgeschlossen. Dieser Fakt war damals bemängelt worden, so zum Beispiel durch die Untere Landesentwicklungsbehörde, die Regionale Planungsgemeinschaft Harz und den Landkreis Harz, die alle die Untersuchungen einer Erdverkabelung gefordert haben, insbesondere für den Bereich von Wasserleben bis Dingelstedt. Begründet wurde dieser Einwand mit Begriffen wie „Kulturlandschaft“, „Erhaltung der visuellen Transparenz“ oder der „Blickbeziehung zum Kloster Huysburg“. Und erst im Ergebnis dieser Einwände wurde eine Erdverkabelung überhaupt in Betracht gezogen.

Mit der Antwort auf die Frage nach dem Stellenwert des öffentlichen und allgemeinen Interesses der Bevölkerung und der Gemeindevertreter vor den wirtschaftlichen Interessen des Energieversorgers bezieht sich die Landesregierung auf den Wortlaut des Energiewirtschaftsgesetzes, wonach die Energieversorgung selbst im öffentlichen und allgemeinen Interesse liegt.

Die Antwort auf die Fragen insgesamt ist eher ernüchternd und greift der von allen Betroffenen gespannt erwarteten Entscheidung zur Trasse nicht vor. Diese ist, laut Netzbetreiber Avacon, zum Ende dieses Jahres zu erwarten.

Der Wortlaut der Antwort ist unter Drucksache 7/3442 auf der Internetseite des Landtags Sachsen Anhalt einsehbar.

Halberstädter Volksstimme vom 11.10.2018

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